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Art. 49 Gemeindegesetz des Kantons Graubünden (GG) - Übernahme von Aufgaben

Aufgaben
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Art. 49 GG · Übernahme von Aufgaben

1. Die Gemeinden übernehmen selbstgewählte Aufgaben durch Erlass oder Beschluss des zuständigen Gemeindeorgans.

2. Wird im Rahmen der Aufgabenerfüllung in die Rechtsstellung der Einwohnerinnen und Einwohner eingegriffen, bedarf es für die Aufgabenübernahme einer formellen gesetzlichen Grundlage.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (5)

PVG 2009 1 · gr (Art. 49 Abs. 2 GG)
Electoral Submission Unity of Subject Matter Challenge
i auf die Ausführungen zum Gemeinde- gesetz verwiesen, wo der Beschwerdeführer übersehen hat, dass bereits das bisherige Recht in Art. 49 Abs. 2 GG festgehalten hat, dass das Rechnungswesen der Gemeinden nach den anerkannten Normen für die öffentlichen Haushalte geführt werde.
V 2009 4 · gr (Art. 49 Abs. 2 GG)
Constitutional Challenge to Financial Equalization Law: Unity of Subject Matter and Prematurity
n zum Gemeindegesetz verwiesen, wo der Beschwerdeführer übersehen hat, dass bereits das bisherige Recht in Art. 49 Abs. 2 GG festgehalten hat, dass das Rechnungswesen der Gemeinden nach den anerkannten Normen für die öffentlichen Haushalte geführt w
VB 2006 3 · gr (Art. 49 Abs. 1 GG)
Dental Technician Unauthorized Practice Upheld
er (über eine Bewilligung verfügende) Zahnarzt Krankheiten und Anomalien der Zähne, des Kiefers und der Mundhöhle behandelt. Nach Art. 49 Abs. 1 GG wurden vorsätzliche oder fahrlässige Wider- handlungen gegen dieses Gesetz oder die sich darauf stützenden Verordnungen und Verfü
VB 2003 5 · gr (Art. 49 GG)
Physician's Appeal Against Medication Dispensing Fine Upheld Due to Insufficient Reasoning
t sind. Es liegt auf der Hand, dass ein Arzt, der sich nicht an diese Vorschrift hält, eine Gesetzesverletzung begeht, die gemäss Art. 49 GG unter Strafe gestellt ist. Aus dem Zusammenhang zwischen den beiden erwähnten Bestimmungen ergibt
PKG 2004 21 · gr (Art. 49 GG)
Practitioner v. Administrative Authority: Insufficient Reasoning for Administrative Penalty on Prescription Violations
t sind. Es liegt auf der Hand, dass ein Arzt, der sich nicht an diese Vorschrift hält, eine Gesetzesverletzung begeht, die gemäss Art. 49 GG unter Strafe gestellt ist. Aus dem Zusammenhang zwischen den beiden erwähnten Bestimmungen ergibt sich daher völlig zweifelsfrei,