175.050
GGLCOM
CH-GR
Art. 39 Gemeindegesetz des Kantons Graubünden (GG) - 5. Vertretung der Gemeinde nach aussen
Organisation
Art. 39 GG · 5. Vertretung der Gemeinde nach aussen
1. Der Gemeindevorstand vertritt die Gemeinde nach aussen.
2. In der Regel führt die Gemeindepräsidentin oder der Gemeindepräsident zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied oder mit der Gemeindeschreiberin oder dem Gemeindeschreiber die rechtsverbindliche Unterschrift für Geschäfte im Kompetenzbereich des Gemeindevorstandes.
3. Ohne entgegenstehende kommunale Regelung können die weiteren Gemeindebehörden ihre Vertretung für die Abgabe von rechtswirksamen Erklärungen gegenüber Dritten selber bezeichnen.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (6)
R 2023 83 · gr (Art. 39 Abs. 2 GG)
Appeal Against Building Permit for House Expansion: New Construction vs. Permissible Alteration
rin oder mit dem Gemeindeschreiber die rechts- verbindliche Unterschrift für Geschäfte im Kompetenzbereich des Gemeindevorstands (Art. 39 Abs. 2 GG). Diese Vorgabe wurde in die Verfassung der Gemeinde C._____ übernommen: Der Gemeindevorstand vertritt die Gemeinde gegenüber Dri
R 2023 86 · gr (Art. 39 Abs. 2 GG)
Property Owners v. Municipality Regarding Building Permit for House Extension
rin oder mit dem Gemeindeschreiber die rechts- verbindliche Unterschrift für Geschäfte im Kompetenzbereich des Gemeindevorstands (Art. 39 Abs. 2 GG). Diese Vorgabe wurde in die Verfassung der Gemeinde C._____ übernommen: Der Gemeindevorstand vertritt die Gemeinde gegenüber Dri
A 2014 30 · gr (Art. 39 GG)
Property Owner Challenges Municipal Water Utility Availability Fee Calculation
sich folgendermassen: Gebäudevo- lumen gemäss Schätzung der Gebäudeversicherung x Konsumgebühr nach Gebäudeklasse (vgl. Art. 39 GG). Art. 41 lit. b GG sieht vor, dass die Konsumgebühr für das Trinkwasser der Objektklasse 2 zwischen Fr. 0.15
A 2011 55 · gr (Art. 39 Abs. 2 GG)
Water and Sewage Fee Calculation Method Upheld in Part, Remanded for Consumption Component
der wiederkehrenden jährlichen Gebühren ergebe sich aus Art. 74 Abs. 2 BV, Art. 60a GSchG in Verbindung mit Art. 32a USG und Art. 39 Abs. 2 GG sowie aus der zitierten Praxis von Bundes- und Verwaltungsgericht. 3. In ihrer Vernehmlassung beantragte die Gemeinde …
PVG 2012 25 · gr (Art. 39 GG)
Water Fee Calculation Based on Polluter Pays Principle
ben sind be- sonders auch die Art und die Menge des erzeugten Abwassers zu berücksichtigen (lit. a). Auf Kantonsebene wird in Art. 39 GG be- stimmt: Die Gemeinde deckt ihren Finanzbedarf speziell aus Steu- ern, Vermögenserträgen sowie Beiträgen und Gebühren (Abs
A 2006 4 · gr (Art. 39 Abs. 1 GG)
Administrative Fee Assessment Annulled Due to Disproportionate Cost and Lack of Equivalence
Art. 111 Abs. 1 BG in Verbindung mit Art. 1 lit. a Gebührenverordnung, die ihre Grundlage wiederum im kantonalen Recht (Art. 39 Abs. 1 GG; nunmehr auch Art. 96 KRG) finden, im Ergebnis durchaus zu genügen. Dies aus folgenden Überlegungen: Art.