175.050
GGLCOM
CH-GR
Art. 16 Gemeindegesetz des Kantons Graubünden (GG) - 4. Politische Rechte
Organisation
Art. 16 GG · 4. Politische Rechte
1. Die politischen Rechte in der Gemeinde sind nach Massgabe der Gemeindeverfassung und des Gesetzes über die politischen Rechte im Kanton Graubünden gewährleistet.
2. In Gemeinden mit Gemeindeversammlung kann jede und jeder Stimmberechtigte vom Vorstand Auskunft über den Stand oder die Erledigung einer Gemeindeangelegenheit verlangen. Die Auskunft ist spätestens an der nächsten Gemeindeversammlung zu erteilen. Sie kann verschoben werden oder unterbleiben, wenn ihr erhebliche Interessen der Gemeinde oder Dritter entgegenstehen.
3. Das Initiativrecht der Stimmberechtigten besteht für Geschäfte, welche dem obligatorischen oder fakultativen Referendum unterliegen.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (7)
VR1 2024 1006 · gr (Art. 16 Abs. 1 GG)
Municipal Council Zoning Initiative Validity Appeal
teile des ehemaligen Verwaltungsgerichts des Kantons Graubünden V 15 1 vom 8. März 2016 und V 15 2 vom 15. März 2016). 5.8. Nach Art. 16 Abs. 1 GG (BR 175.050) sind die politischen Rechte in der Gemeinde nach Massgabe der Gemeindeverfassung und des Gesetzes über die politisch
V 2014 2 · gr (Art. 16 GG)
Communal Assembly Decisions on Hunting Lodge Rights and Land Exchange Annulled Due to Procedural Violations and Impermissible Asset Alienation
htsschutz verdient. c) Zur Rüge der Verletzung des Vorberatungs- und Antragsrechts des Bür- gerrats gilt es zunächst auf Art. 16 GG zu verweisen, der zur Vorberatung der Geschäfte festhält: „Der Vorstand hat alle Geschäfte, welche der Ge- meindeversam
V 2014 2 · gr (Art. 16 GG)
Challenger v. Communal Assembly (Land Exchange Resolution Validity)
schutz verdient. c) Zur Rüge der Verletzung des Vorberatungs- und Antragsrechts des Bürgerrats gilt es zunächst auf Art. 16 GG zu verweisen, der zur Vorberatung der Geschäfte festhält: „Der Vorstand hat alle Geschäfte, welche der Gemeind
PVG 2012 5 · gr (Art. 16 GG)
Municipal Language Resolution Challenge and Annulment
hres seit dem In- krafttreten eines Beschlusses nur einzutreten, wenn diese mit 2/3- Mehrheit der Stimmenden beschlossen wird. In Art. 16 GG wird weiter noch bestimmt: Der Vorstand hat alle Geschäfte, welche der Gemeindeversammlung (…) vorzulegen sind, vorzuberaten und
V 2012 3 · gr (Art. 16 GG)
Referendum Validity Over Statutory Amendment Rejection in Language Dispute
it dem Inkrafttreten eines Beschlusses nur einzutreten, wenn diese mit 2/3-Mehrheit der Stimmenden beschlossen wird. In Art. 16 GG wird weiter noch bestimmt: Der Vorstand hat alle Geschäfte, welche der Gemeindeversammlung [..] vorzulegen sind, vorzub
PVG 2006 2 · gr (Art. 16 GG)
Administrative Court Jurisdiction Over Vote Recount Complaints
egt vielmehr der Exekutive und in Gemeinden mit einem Kommunal- parlament, wie es auch die Beschwerdegegnerin kennt, demsel- ben (Art. 16 GG). Diese Gemeindeorgane legen dem Souverän die abstimmungsreifen Vorlagen vor. Erst in diesem Verfahren greifen die politischen Re
PVG 2002 44 · gr (Art. 16 GG)
Municipal Competence in Special Use Concession Termination and Duration Limits
Die Kündigung dient vielmehr nur der Vorbereitung einer allfälligen erneuten Einräumung der Konzession durch den Souverän. Gemäss Art. 16 GG hat nun aber der Vorstand alle Geschäfte, welche der Gemeindeversammlung oder der Urnenabstimmung vorzulegen sind, vorzuberaten u