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CH-GR
Art. 15 Gemeindegesetz des Kantons Graubünden (GG) - 3. Unübertragbare Befugnisse in Gemeinden mit Gemeindeparlament
Organisation
Art. 15 GG · 3. Unübertragbare Befugnisse in Gemeinden mit Gemeindeparlament
1. In Gemeinden mit Gemeindeparlament dürfen folgende Befugnisse den Stimmberechtigten nicht entzogen werden
a) Wahl des Gemeindeparlamentes und des Gemeindevorstandes;
b) Erlass und Änderung der Gemeindeverfassung;
c) Beschlussfassung über die Bildung eines Gemeindeverbandes oder über den Beitritt beziehungsweise Austritt;
d) Beschlussfassung über den Zusammenschluss mit anderen Gemeinden;
e) weitere Befugnisse gemäss kantonaler Spezialgesetzgebung.
2. Die Gemeinden bestimmen, dass die übrigen gemäss Artikel 14 den Stimmberechtigten vorbehaltenen Geschäfte entweder dem fakultativen oder dem obligatorischen Referendum unterstellt sind.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (7)
U 2014 27 · gr (Art. 15 Abs. 2 GG.)
Municipality Award Decision Upheld in Plaza Renovation Contract Dispute
estellt, allein durch den Depar- tementsvorsteher Tiefbau der Gemeinde X._____ unterzeichnet worden ist, verletzt sie prima vista Art. 15 Abs. 2 GG. Allerdings wird in Art. 23 Abs. 2 SubG festgehalten, dass der Auftraggeber die Mitteilungsbefugnis intern delegieren kann, was vo
R 2013 210 · gr (Art. 15 GG)
Building Permit Appeal: Standing and Height Violation
- sen, weswegen der Bestimmung von Art. 19 Abs. 4 in Verbindung mit Art. 73 BG Genüge getan sei. Zwar seien gemäss Art. 15 GG Vorstandsverfügungen vom Präsidenten und dem Gemeindeschreiber oder einem anderen Vorstandsmitglied zu unterzeichnen. D
R 2014 29 · gr (Art. 15 GG)
Consolidated Appeals Regarding Building Permit for Two-Family House and Height Violations
- sen, weswegen der Bestimmung von Art. 19 Abs. 4 in Verbindung mit Art. 73 BG Genüge getan sei. Zwar seien gemäss Art. 15 GG Vorstandsverfügungen vom Präsidenten und dem Gemeindeschreiber oder einem anderen Vorstandsmitglied zu unterzeichnen. D
R 2012 9 · gr (Art. 15 Abs. 1 GG)
Municipal Refusal of Retroactive Permits for Unauthorized Barn Conversion Upheld
Gemeindeschreiber die rechtsverbindliche Unterschrift für die Gemeinde. Der Vorstand vertritt jedoch nach Art. 15 Abs. 1 GG die Gemeinde gegenüber Dritten und vor Gericht. Es muss dem Vorstand also möglich sein, auch ohne den Gemeindeprä
ZF 2003 1 · gr (Art. 15 Abs. 1 GG)
Rehabilitation Clinic Rent Reduction Appeal Based on Reduced Patient Capacity
deverfassung oder Gemeinde- gesetz einem anderen Organ übertragen sind. Die Vertretung nach aussen ist eine solche Befugnis. Nach Art. 15 Abs. 1 GG vertritt der Vorstand insbesondere die Gemeinde gegenüber Dritten und vor Gericht. Angesichts von Art. 14 Abs. 2 GG ist das Schwe
ZF 2003 1 · gr (Art. 15 Abs. 1 GG)
Lessee's Claim for Rent Reduction Based on Reduced Patient Capacity Denied
indeverfassung oder Gemeindegesetz einem anderen Organ übertragen sind. Die Vertretung nach aussen ist eine solche Befugnis. Nach Art. 15 Abs. 1 GG vertritt der Vorstand insbesondere die Gemeinde gegenüber Dritten und vor Gericht. Angesichts von Art. 14 Abs. 2 GG ist das Schwe
PKG 2003 5 · gr (Art. 15 Abs. 1 GG)
Municipal Executive Board Authority to Defend Litigation Without Assembly Resolution
indeverfassung oder Gemeindegesetz einem anderen Organ übertragen sind. Die Vertretung nach aussen ist eine solche Befugnis. Nach Art. 15 Abs. 1 GG vertritt der Vorstand insbesondere die Gemeinde gegen- über Dritten und vor Gericht. Angesichts von Art. 14 Abs. 2 GG ist das Sch