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Art. 103 Gemeindegesetz des Kantons Graubünden (GG) - 3. Beschlussfassung

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Art. 103 GG · 3. Beschlussfassung

1. Der Regionalausschuss ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist.

2. Die Beschlussfassung erfolgt durch Handmehr. Vorbehältlich von Ausstandsgründen ist jedes Mitglied zur Stimmabgabe verpflichtet.

3. Bei Stimmengleichheit entscheidet bei Wahlen das Los, bei Abstimmungen gibt die oder der Vorsitzende den Stichentscheid.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (2)

U 2011 50 · gr (Art. 103 GG)
Communal Association v. Political Municipality: Land Parcel Ownership Dispute and Settlement Approval
keine zugesprochen. Das Bundesgericht erwog unter anderem, dass zwischen den Parteien keine rechtsgenügliche Ausscheidung gemäss Art. 103 GG stattgefunden habe, weshalb die Politische Gemeinde Y._____ am 1. Juli 1984 Eigentümerin der fraglichen 36 Parzellen geworden sei
U 2011 50 · gr (Art. 103 GG)
Communal Land Division Agreement Approved After Supreme Court Remand
keine zugesprochen. Das Bundesgericht erwog unter anderem, dass zwischen den Parteien keine rechtsgenügliche Ausscheidung gemäss Art. 103 GG stattgefunden habe, weshalb die Politische Gemeinde Y._____ am 1. Juli 1984 Eigentümerin der fraglichen 36 Parzellen geworden sei