175.050
GGLCOM
CH-GR
Art. 1 Gemeindegesetz des Kantons Graubünden (GG) - Geltungs- und Regelungsbereich
Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 GG · Geltungs- und Regelungsbereich
1. Dieses Gesetz gilt für die politischen Gemeinden. Für die Bürgergemeinden, die Regionen und die Gemeindeverbände gilt es sinngemäss, soweit das Gesetz nicht ausdrücklich etwas anderes regelt.
2. Es regelt die Grundzüge der Organisation, der Aufgabenerfüllung, der Zusammenarbeit und des Zusammenschlusses von Gemeinden sowie der kantonalen Aufsicht.