Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
173.400 ESWVOVNE CH-GR

Art. 1 Verordnung über die elektronische Stimmabgabe und Wahl in den Leitungsorganen der Gerichte (ESWV) - Gegenstand

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (8 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 1 ESWV · Gegenstand

1. Diese Verordnung regelt die Durchführung virtueller Sitzungen der Leitungsorgane der Gerichte sowie die Voraussetzungen für die Beteiligung ihrer Mitglieder an Abstimmungen und Wahlen auf elektronischem Weg.

Verordnung über die elektronische Stimmabgabe und Wahl in den Leitungsorganen der Gerichte (ESWV) - Gegenstand Art. 2 ESWV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →