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173.210 FRJVOFCG CH-GR

Art. 5 Verordnung über das Finanz- und Rechnungswesen im Justizbereich (FRJV) - Verbindlichkeit des Budgets und Ausgabenkompetenz

Regionalgerichte
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Art. 5 FRJV · Verbindlichkeit des Budgets und Ausgabenkompetenz

1. Der Globalsaldo und die diesem zugrundeliegenden Konten gemäss Kontenplan sowie die Einzelkredite sind für die Regionalgerichte verbindlich.

2. Die Regionalgerichte verfügen selbständig über ihre Kredite. Die Ausgabenkompetenz steht der Präsidentin oder dem Präsidenten zu. Sie oder er kann die Berechtigung für spezielle Bereiche in schriftlicher Form an Mitarbeitende des Aktuariats oder der Gerichtskanzlei übertragen.

3. Vorbehalten bleibt der Abschluss langfristiger Verträge, welche dem Obergericht zur Genehmigung vorzulegen sind.

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