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173.210 FRJVOFCG CH-GR

Art. 10 Verordnung über das Finanz- und Rechnungswesen im Justizbereich (FRJV) - Entlastungsgesuch

Regionalgerichte
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Art. 10 FRJV · Entlastungsgesuch

1. Werden kreditpflichtige Ausgaben ohne Kredit oder Kreditüberschreitungen ohne Bewilligung getätigt, sind diese dem Obergericht zusammen mit der Jahresrechnung zur Entlastung zu unterbreiten.

2. Soweit erforderlich unterbreitet das Obergericht die Entlastungsgesuche dem Grossen Rat.

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