Art. 24 Verordnung über die Justizaufsicht (JAV) - Aufgaben
Art. 24 JAV · Aufgaben
1. Die Stabsstelle für die Regionalgerichte unterstützt die Regionalgerichte bei der Wahrnehmung der Aufsicht über die Vermittlerämter und die Schlichtungsbehörden für Mietsachen sowie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben der Justizverwaltung.
2. Ihr obliegen insbesondere folgende Aufgaben
a) Erarbeitung eines Konzepts für die einheitliche Durchführung der Aufsichtstätigkeit der Regionalgerichte und der Hilfsmittel, die zur Umsetzung des Konzepts erforderlich sind (z.B. Checklisten, Formulare, Vorlagen für Weisungen und Berichterstattung);
b) Begleitung von periodischen Aussprachen und Kontrollen der beaufsichtigten Behörden sowie Verfassen der diesbezüglichen Berichte;
c) Beratung der Regionalgerichte bei der Behandlung von Aufsichtsbeschwerden oder dienstaufsichtsrechtlichen Verfahren, die in deren Zuständigkeit fallen;
d) Teilnahme an den Sitzungen der erweiterten Verwaltungskommission des Obergerichts und Unterstützung der fünf Mitglieder der Regionalgerichte bei der Vorbereitung der traktandierten Geschäfte;
e) Teilnahme an der Regionalgerichtskonferenz samt Protokollführung und Unterstützung ihrer Präsidentin oder ihres Präsidenten bei der Vorbereitung und Umsetzung der an der Konferenz behandelten Geschäfte;
f) Unterstützung der Präsidentin oder des Präsidenten der Regionalgerichtskonferenz bei der Erfüllung von weiteren Aufgaben, welche sie oder er für die Gesamtheit der Regionalgerichte wahrnimmt;
g) Beratung der Regionalgerichte in der Erfüllung ihrer administrativen Aufgaben und Bereitstellung der dazu erforderlichen Informationen;
h) Entwicklung von Organisationshandbüchern, standardisierten Gerichtsverwaltungsprozessen und weiteren Hilfsmitteln zur Vereinheitlichung der Geschäftsführung der Regionalgerichte;
i) Unterstützung der Informationsstelle des Obergerichts bei der Gestaltung des Internetauftritts der Regionalgerichte, der Vermittlerämter und der Schlichtungsbehörden für Mietsachen sowie bei der Publikation von Entscheiden der Regionalgerichte;
j) Unterstützung der oder des IT-Verantwortlichen des Obergerichts bei der Organisation der Informatik für die Regionalgerichte;
k) Organisation von periodischen Treffen mit justiznahen Verwaltungsbehörden, Verbänden und Fachstellen.
3. Der Stabsstelle können weitere Aufgaben übertragen werden, namentlich im Bereich des Datenschutzes, der Weiterbildung und Schulung von Mitgliedern und Mitarbeitenden der Regionalgerichte, der Unterstützung bei Aufgaben der Rechtsprechung oder der Mitwirkung bei Projekten.