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173.180 ROSTRROUCTREG CH-GR

Art. 7 Reglement über die Organisation der Stabsstelle der Regionalgerichte (ROStR) - Definition der Aufgaben

Arbeitsorganisation
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Art. 7 ROStR · Definition der Aufgaben

1. Die Präsidialkonferenz legt im Rahmen des Stellenbeschriebs die Aufgaben der Stabsstelle fest.

2. Sie ist für die Übertragung neuer Aufgaben zuständig.

3. Sie sorgt für die zur Aufgabenerfüllung erforderlichen personellen Ressourcen.

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