173.170
CH-GR
Art. 8 Geschäftsordnung des Regionalgerichts Viamala - Befugnisse und Aufgaben
Justizverwaltung - Gesamtgericht
Art. 8 Geschäftsordnung des Regionalgerichts Viamala · Befugnisse und Aufgaben
1. Das Gesamtgericht steht unter dem Vorsitz der Präsidentin oder des Präsidenten. Es übt alle Befugnisse aus, die ihm durch das Gerichtsorganisationsgesetz zugewiesen sind.