173.170
CH-GR
Art. 7 Geschäftsordnung des Regionalgerichts Viamala - Gesamtgericht
Justizverwaltung - Gesamtgericht
Art. 7 Geschäftsordnung des Regionalgerichts Viamala · Gesamtgericht
1. Das Gesamtgericht setzt sich aus allen hauptamtlichen und nebenamtlichen Richterinnen und Richtern zusammen, ohne die ausserordentlichen Richterinnen und Richter.