173.170
CH-GR
Art. 6 Geschäftsordnung des Regionalgerichts Viamala
Entscheidfindung und Beschlussfassung
Art. 6 Geschäftsordnung des Regionalgerichts Viamala
1. Entscheide des Gerichts, an denen keine Aktuarin oder kein Aktuar mitwirkt, unterzeichnet allein die oder der Vorsitzende.