173.170
CH-GR
Art. 2 Geschäftsordnung des Regionalgerichts Viamala - Kammern
Organisation
Art. 2 Geschäftsordnung des Regionalgerichts Viamala · Kammern
1. Das Regionalgericht Viamala besteht aus einer zivilrechtlichen und einer strafrechtlichen Kammer.
2. Jeder Kammer gehören mindestens eine Vorsitzende oder ein Vorsitzender, eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter sowie drei zusätzliche Richterinnen oder Richter an.