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173.165 CH-GR

Art. 7 Geschäftsordnung des Regionalgerichts Surselva - Befugnisse und Aufgaben

Justizverwaltung - Gesamtgericht
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Art. 7 Geschäftsordnung des Regionalgerichts Surselva · Befugnisse und Aufgaben

1. Das Gesamtgericht steht unter dem Vorsitz der Präsidentin oder des Präsidenten. Es übt alle Befugnisse aus, die ihm durch das Gerichtsorganisationsgesetz zugewiesen sind.

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