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Art. 4 Geschäftsordnung des Regionalgerichts Surselva - Entscheidfällung

Entscheidfindung und Beschlussfassung
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Art. 4 Geschäftsordnung des Regionalgerichts Surselva · Entscheidfällung

1. Die Mitglieder des Spruchkörpers müssen dem Inhalt der Entscheide (Dispositiv) mehrheitlich, im Falle von Zirkularentscheiden, gesamthaft zustimmen.

2. Die Begründung des Entscheids wird allen Mitgliedern des Spruchkörpers zur Kenntnis gebracht. Die oder der Vorsitzende ist dafür verantwortlich, dass die Mehrheit der beisitzenden Richterinnen und Richter bestätigt, mit der Begründung einverstanden zu sein, bevor diese mitgeteilt wird.

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