173.160
CH-GR
Art. 8 Geschäftsordnung des Regionalgerichts Prättigau/Davos - Entscheidausfertigung
Entscheidfindung und Beschlussfassung
Art. 8 Geschäftsordnung des Regionalgerichts Prättigau/Davos · Entscheidausfertigung
1. Entscheide des Gerichts, bei deren Ausfällung keine Aktuarin oder kein Aktuar mitwirkt, unterzeichnet allein die oder der Vorsitzende.