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Art. 8 Geschäftsordnung des Regionalgerichts Prättigau/Davos - Entscheidausfertigung

Entscheidfindung und Beschlussfassung
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Art. 8 Geschäftsordnung des Regionalgerichts Prättigau/Davos · Entscheidausfertigung

1. Entscheide des Gerichts, bei deren Ausfällung keine Aktuarin oder kein Aktuar mitwirkt, unterzeichnet allein die oder der Vorsitzende.

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