173.155
CH-GR
Art. 9 Geschäftsordnung des Regionalgerichts Plessur - Gesamtgericht
Justizverwaltung - Gesamtgericht
Art. 9 Geschäftsordnung des Regionalgerichts Plessur · Gesamtgericht
1. Das Gesamtgericht setzt sich aus allen hauptamtlichen und nebenamtlichen Richterinnen und Richtern zusammen, ohne die ausserordentlichen Richterinnen und Richter.