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Art. 6 Geschäftsordnung des Regionalgerichts Plessur - Änderungen am Dispositiv oder an der Begründung

Entscheidfindung und Beschlussfassung
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Art. 6 Geschäftsordnung des Regionalgerichts Plessur · Änderungen am Dispositiv oder an der Begründung

1. Soweit das Dispositiv und die Begründung genehmigt sind, können Änderungen am noch nicht eröffneten Entscheid nur mit dem Einverständnis aller beteiligten Richterinnen und Richter vorgenommen werden; ausgenommen sind redaktionelle Änderungen.

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