Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
173.155 CH-GR

Art. 10 Geschäftsordnung des Regionalgerichts Plessur - Befugnisse und Aufgaben

Justizverwaltung - Gesamtgericht
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (14 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 10 Geschäftsordnung des Regionalgerichts Plessur · Befugnisse und Aufgaben

1. Das Gesamtgericht steht unter dem Vorsitz der Präsidentin oder des Präsidenten. Es übt alle Befugnisse aus, die ihm durch das Gerichtsorganisationsgesetz zugewiesen sind.

← Art. 9 Geschäftsordnung des Regionalgerichts Plessur Gegenstand Art. 11 Geschäftsordnung des Regionalgerichts Plessur →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →