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Art. 9 Geschäftsordnung des Regionalgerichts Maloja - Aufgaben und Befugnisse

Justizverwaltung - Verwaltungskommission
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Art. 9 Geschäftsordnung des Regionalgerichts Maloja · Aufgaben und Befugnisse

1. Die Verwaltungskommission übt jene Befugnisse aus, die ihr durch das Gesetz oder diese Verordnung zugewiesen sind.

2. Sie ist unter anderem zuständig für

a) Entscheide betreffend Ersatzwahl nebenamtlicher Richterinnen und Richter des Regionalgerichts;

b) Anträge auf Zuwahl von ausserordentlichen Richterinnen und Richtern für das Regionalgericht;

c) Anträge beim Obergericht auf Anhebung eines Amtsenthebungsverfahrens gegen ein Mitglied des Regionalgerichts;

d) Anstellung und Festlegung des Anfangslohns sowie Entlassung der unbefristeten Mitarbeitenden des Regionalgerichts.

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