173.150
CH-GR
Art. 6 Geschäftsordnung des Regionalgerichts Maloja - Gesamtgericht
Justizverwaltung - Gesamtgericht
Art. 6 Geschäftsordnung des Regionalgerichts Maloja · Gesamtgericht
1. Das Gesamtgericht setzt sich aus allen hauptamtlichen und nebenamtlichen Richterinnen und Richtern zusammen, ohne die ausserordentlichen Richterinnen und Richter.