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Art. 2 Geschäftsordnung des Regionalgerichts Maloja - Kammern

Organisation
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Art. 2 Geschäftsordnung des Regionalgerichts Maloja · Kammern

1. Das Regionalgericht Maloja besteht aus einer zivilrechtlichen und einer strafrechtlichen Kammer.

2. Jeder Kammer gehören mindestens eine Vorsitzende oder ein Vorsitzender, eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter sowie drei zusätzliche Richterinnen oder Richter an.

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