173.150
CH-GR
Art. 2 Geschäftsordnung des Regionalgerichts Maloja - Kammern
Organisation
Art. 2 Geschäftsordnung des Regionalgerichts Maloja · Kammern
1. Das Regionalgericht Maloja besteht aus einer zivilrechtlichen und einer strafrechtlichen Kammer.
2. Jeder Kammer gehören mindestens eine Vorsitzende oder ein Vorsitzender, eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter sowie drei zusätzliche Richterinnen oder Richter an.