173.145
CH-GR
Art. 6 Geschäftsordnung des Regionalgerichts Moesa - Gesamtgericht
Justizverwaltung - Gesamtgericht
Art. 6 Geschäftsordnung des Regionalgerichts Moesa · Gesamtgericht
1. Das Gesamtgericht setzt sich aus allen hauptamtlichen und nebenamtlichen Richterinnen und Richtern zusammen, ohne die ausserordentlichen Richterinnen und Richter.