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Art. 2 Geschäftsordnung des Regionalgerichts Moesa - Kammern

Organisation
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Art. 2 Geschäftsordnung des Regionalgerichts Moesa · Kammern

1. Das Regionalgericht Moesa besteht aus einer zivilrechtlichen und einer strafrechtlichen Kammer.

2. Jeder Kammer gehören mindestens eine Vorsitzende oder ein Vorsitzender, eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter sowie drei zusätzliche Richterinnen oder Richter an.

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