173.140
CH-GR
Art. 9 Geschäftsordnung des Regionalgerichts Landquart - Befugnisse und Aufgaben
Justizverwaltung - Gesamtgericht
Art. 9 Geschäftsordnung des Regionalgerichts Landquart · Befugnisse und Aufgaben
1. Das Gesamtgericht steht unter dem Vorsitz der Präsidentin oder des Präsidenten. Es übt alle Befugnisse aus, die ihm durch das Gerichtsorganisationsgesetz zugewiesen sind.