173.140
CH-GR
Art. 8 Geschäftsordnung des Regionalgerichts Landquart - Gesamtgericht
Justizverwaltung - Gesamtgericht
Art. 8 Geschäftsordnung des Regionalgerichts Landquart · Gesamtgericht
1. Das Gesamtgericht setzt sich aus allen hauptamtlichen und nebenamtlichen Richterinnen und Richtern zusammen, ohne die ausserordentlichen Richterinnen und Richter.