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Art. 8 Geschäftsordnung des Regionalgerichts Landquart - Gesamtgericht

Justizverwaltung - Gesamtgericht
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Art. 8 Geschäftsordnung des Regionalgerichts Landquart · Gesamtgericht

1. Das Gesamtgericht setzt sich aus allen hauptamtlichen und nebenamtlichen Richterinnen und Richtern zusammen, ohne die ausserordentlichen Richterinnen und Richter.

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