173.140
CH-GR
Art. 4 Geschäftsordnung des Regionalgerichts Landquart - Entscheidfällung mit Beratung
Entscheidfindung und Beschlussfassung
Art. 4 Geschäftsordnung des Regionalgerichts Landquart · Entscheidfällung mit Beratung
1. Findet eine Beratung statt, nehmen die Mitglieder des Spruchkörpers entweder an dieser Beratung oder im Voraus Einsicht in die Akten.
2. Wird der Entscheid in der Beratung gefällt, so unterzeichnen alle Mitglieder des Spruchkörpers das Entscheiddispositiv. Wird der Entscheid mit Begründung mitgeteilt, wird dieser begründete Entscheid vor seiner Mitteilung bei den übrigen Mitgliedern des Spruchkörpers zur Genehmigung in Zirkulation gesetzt.