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Art. 2 Geschäftsordnung des Regionalgerichts Landquart - Kammern

Organisation
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Art. 2 Geschäftsordnung des Regionalgerichts Landquart · Kammern

1. Das Regionalgericht Landquart besteht aus einer zivilrechtlichen und einer strafrechtlichen Kammer.

2. Jeder Kammer gehören mindestens eine Vorsitzende oder ein Vorsitzender, eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter sowie drei zusätzliche Richterinnen oder Richter an.

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