173.140
CH-GR
Art. 2 Geschäftsordnung des Regionalgerichts Landquart - Kammern
Organisation
Art. 2 Geschäftsordnung des Regionalgerichts Landquart · Kammern
1. Das Regionalgericht Landquart besteht aus einer zivilrechtlichen und einer strafrechtlichen Kammer.
2. Jeder Kammer gehören mindestens eine Vorsitzende oder ein Vorsitzender, eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter sowie drei zusätzliche Richterinnen oder Richter an.