173.135
CH-GR
Art. 6 Geschäftsordnung des Regionalgerichts Imboden - Entscheidausfertigung
Entscheidfindung und Beschlussfassung
Art. 6 Geschäftsordnung des Regionalgerichts Imboden · Entscheidausfertigung
1. Entscheide des Gerichts unterzeichnen die oder der Vorsitzende und die Aktuarin oder der Aktuar (vgl. Art. 13 Abs. 2 GOG).
2. Hat bei deren Ausfällung keine Aktuarin oder kein Aktuar mitgewirkt, unterzeichnet alleine die oder der Vorsitzende.