173.135
CH-GR
Art. 2 Geschäftsordnung des Regionalgerichts Imboden - Kammern
Organisation
Art. 2 Geschäftsordnung des Regionalgerichts Imboden · Kammern
1. Das Regionalgericht Imboden besteht aus einer zivilrechtlichen und einer strafrechtlichen Kammer.
2. Jeder Kammer gehören mindestens eine Vorsitzende oder ein Vorsitzender sowie drei zusätzliche Richterinnen oder Richter an. Wird für eine Kammer nur eine Vorsitzende oder ein Vorsitzender bezeichnet, wird eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter benannt.