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Art. 2 Geschäftsordnung des Regionalgerichts Engiadina Bassa/Val Müstair - Kammern

Organisation
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Art. 2 Geschäftsordnung des Regionalgerichts Engiadina Bassa/Val Müstair · Kammern

1. Das Regionalgericht Engiadina Bassa/Val Müstair besteht aus einer zivilrechtlichen und einer strafrechtlichen Kammer.

2. Jeder Kammer gehören mindestens eine Vorsitzende oder ein Vorsitzender, eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter sowie drei zusätzliche Richterinnen oder Richter an.

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