Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
173.125 CH-GR

Art. 2 Geschäftsordnung des Regionalgerichts Bernina - Kammern

Organisation
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (11 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 2 Geschäftsordnung des Regionalgerichts Bernina · Kammern

1. Das Regionalgericht Bernina besteht aus einer zivilrechtlichen und einer strafrechtlichen Kammer.

2. Jeder Kammer gehören mindestens eine Vorsitzende oder ein Vorsitzender, eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter sowie drei zusätzliche Richterinnen oder Richter an.

← Art. 1 Geschäftsordnung des Regionalgerichts Bernina Gegenstand Art. 3 Geschäftsordnung des Regionalgerichts Bernina →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →