173.120
CH-GR
Art. 5 Geschäftsordnung des Regionalgerichts Albula - Entscheidausfertigung
Entscheidfindung und Beschlussfassung
Art. 5 Geschäftsordnung des Regionalgerichts Albula · Entscheidausfertigung
1. Entscheide des Gerichts, bei deren Ausfällung keine Aktuarin oder kein Aktuar mitwirkt, unterzeichnet allein die oder der Vorsitzende.