173.020
CH-GR
Art. 8 Geschäftsordnung des Justizgerichts - Postverkehr und Archivierung
Art. 8 Geschäftsordnung des Justizgerichts · Postverkehr und Archivierung
1. Eingaben an das Justizgericht sind an folgende Adresse zu senden: Justizgericht, Reichsgasse 35, Postfach, 7001 Chur.
2. Die Akten des Justizgerichts werden in der Standeskanzlei des Kantons Graubünden archiviert.