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Art. 8 Geschäftsordnung des Justizgerichts - Postverkehr und Archivierung

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Art. 8 Geschäftsordnung des Justizgerichts · Postverkehr und Archivierung

1. Eingaben an das Justizgericht sind an folgende Adresse zu senden: Justizgericht, Reichsgasse 35, Postfach, 7001 Chur.

2. Die Akten des Justizgerichts werden in der Standeskanzlei des Kantons Graubünden archiviert.

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