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173.010 OGVOOGTA CH-GR

Art. 12 Verordnung über die Organisation und Geschäftsführung des Obergerichts (OGV) - Erste strafrechtliche Kammer

Organisation - Kammern
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Art. 12 OGV · Erste strafrechtliche Kammer

1. Die Erste strafrechtliche Kammer ist Berufungsgericht im Sinne der Strafprozessordnung.

2. Sie entscheidet zudem als Berufungsinstanz im Sinne der Jugendstrafprozessordnung.

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