173.010
OGVOOGTA
CH-GR
Art. 12 Verordnung über die Organisation und Geschäftsführung des Obergerichts (OGV) - Erste strafrechtliche Kammer
Organisation - Kammern
Art. 12 OGV · Erste strafrechtliche Kammer
1. Die Erste strafrechtliche Kammer ist Berufungsgericht im Sinne der Strafprozessordnung.
2. Sie entscheidet zudem als Berufungsinstanz im Sinne der Jugendstrafprozessordnung.