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173.000 GOGLOG CH-GR

Art. 8 Gerichtsorganisationsgesetz (GOG) - Verfahrenssprache

Gemeinsame Bestimmungen - Verfahren
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Art. 8 GOG · Verfahrenssprache

1. Die Verfahrenssprachen der richterlichen Behörden richten sich nach dem Sprachengesetz des Kantons Graubünden.

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