Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
173.000 GOGLOG CH-GR

Art. 20 Gerichtsorganisationsgesetz (GOG) - Amtseid oder Handgelübde

Gemeinsame Bestimmungen - Beschäftigungsrechtliche Stellung der Mitglieder der richterlichen Behörden
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (122 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 20 GOG · Amtseid oder Handgelübde

1. Die Mitglieder der richterlichen Behörden legen vor ihrem Amtsantritt einen Amtseid oder ein Handgelübde auf gewissenhafte Pflichterfüllung ab.

2. Es leisten den Amtseid oder das Handgelübde

a) die Präsidentin oder der Präsident des Obergerichts, die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident des Obergerichts und die weiteren Mitglieder des Obergerichts vor dem Grossen Rat;

b) die Präsidentin oder der Präsident des Justizgerichts, die weiteren Mitglieder des Justizgerichts sowie die zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter vor dem Grossen Rat;

c) die Präsidentinnen und Präsidenten der Regionalgerichte vor dem Obergericht (Gesamtgericht);

d) die Mitglieder der Regionalgerichte vor der Präsidentin oder dem Präsidenten des jeweiligen Regionalgerichts;

e) die Mitglieder der Schlichtungsbehörde für Gleichstellungssachen sowie ihre Stellvertretungen vor der Präsidentin oder dem Präsidenten des Obergerichts;

f) die Mitglieder der Vermittlerämter und der Schlichtungsbehörden für Mietsachen sowie ihre Stellvertretungen vor der Präsidentin oder dem Präsidenten des Regionalgerichts, dem sie angegliedert sind.

3. Amtseid und Handgelübde haben folgenden Wortlaut: "Sie als gewählte Präsidentin / gewählter Präsident (gewählte Richterin / gewählter Richter, gewähltes Mitglied) des (Ober-, Justiz-, Regionalgerichts / der Schlichtungsbehörde) schwören zu Gott (geloben), alle Pflichten Ihres Amtes nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen." "Ich schwöre (gelobe) es."

← Art. 19 GOG Gerichtsorganisationsgesetz (GOG) - Gegenstand Art. 21 GOG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

SKA 2008 22 · gr (Art. 20 Abs. 3 GOG)
Creditor Appeal Regarding Enforcement Office's Unjustified Cost Deposit for Share Realization
Cited as the legal basis for issuing the decision as a presidential ruling.