Art. 3 Verordnung zum Gesetz über die Einwohnerregister und weitere Personen- und Objektregister (Einwohnerregisterverordnung, ERV) - Einwohnerregister-Software
Art. 3 Einwohnerregisterverordnung, ERV · Einwohnerregister-Software
1. Die Software für die Einwohnerregister muss vom BFS als für Sedex zertifiziert veröffentlicht sein.
2. Die Software muss folgende Sedexmeldungen (Senden und Empfangen) unterstützen
a) Vierteljährliche Statistikdatenmeldung an das BFS (Meldungstyp 99);
b) Regelmässige Nutzung Validierungsservice (Meldungstyp 94);
c) UPI-Abfrage (Meldungstyp 85);
d) Update Gemeindeverzeichnis (Meldungstyp 71) und Verzeichnis Staaten und Gebiete (Meldungstyp 72).
3. Ab 1. Januar 2012 müssen zudem folgende Meldungen unterstützt werden
a) UPI-Vergleich (Meldungstyp 86);
b) Empfang von Mutationsmeldungen von Infostar (Meldungstyp 20001) und ZEMIS (Meldungstyp 20101);
c) Umzugsmeldungen zwischen Einwohnerregistern (Meldungstyp 93);
d) Mutationsmeldungen an eine kantonale Plattform (Meldungstyp 10001);
e) Gesamtdatenlieferung an eine kantonale Plattform (Meldungstyp 10099).