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Art. 23e Verordnung zum Gesetz über die Einwohnerregister und weitere Personen- und Objektregister (Einwohnerregisterverordnung, ERV) - Berechtigungskonzept 1. Zweck und Inhalt
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Art. 23e Einwohnerregisterverordnung, ERV · Berechtigungskonzept 1. Zweck und Inhalt
1. Zur Regelung des Umfangs des Zugriffs der zugriffsberechtigten Stellen und Behörden wird ein Berechtigungskonzept erlassen.
2. Das Konzept enthält für jede zugriffsberechtigte Stelle und Behörde den Umfang des Zugriffs unter Angabe des Zugriffszwecks beziehungsweise der gesetzlichen Aufgabe, der gesetzlichen Grundlagen, der Berechtigungsgruppe, der Merkmalsliste, der Funktionen, des Gebiets, der Ereignismeldungen sowie der Zugriffsart.
3. Die zugriffsberechtigten Stellen und Behörden melden dem Amt für Informatik gemäss dessen Vorgaben jeweils die aktuellen Personen, die einer Berechtigungsgruppe angehören.