171.210
ERVORHORAb
CH-GR
Art. 23a Verordnung zum Gesetz über die Einwohnerregister und weitere Personen- und Objektregister (Einwohnerregisterverordnung, ERV) - Aufgaben und Zuständigkeiten 1. Regierung
Datenplattform
Art. 23a Einwohnerregisterverordnung, ERV · Aufgaben und Zuständigkeiten 1. Regierung
1. Die Regierung genehmigt das Berechtigungskonzept und ergreift die Massnahmen bei unrechtmässiger Datenverwendung.