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171.210 ERVORHORAb CH-GR

Art. 16 Verordnung zum Gesetz über die Einwohnerregister und weitere Personen- und Objektregister (Einwohnerregisterverordnung, ERV) - Nummerierungsschema und Platzierung

Wohnungsnummerierung
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Art. 16 Einwohnerregisterverordnung, ERV · Nummerierungsschema und Platzierung

1. Das Nummerierungsschema sowie die Platzierung der physischen Nummernschilder richten sich nach der durch das BFS publizierten Richtlinie zur Wohnungsnummerierung.

2. Bestehende Nummerierungen können übernommen werden.

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