171.210
ERVORHORAb
CH-GR
Art. 16 Verordnung zum Gesetz über die Einwohnerregister und weitere Personen- und Objektregister (Einwohnerregisterverordnung, ERV) - Nummerierungsschema und Platzierung
Wohnungsnummerierung
Art. 16 Einwohnerregisterverordnung, ERV · Nummerierungsschema und Platzierung
1. Das Nummerierungsschema sowie die Platzierung der physischen Nummernschilder richten sich nach der durch das BFS publizierten Richtlinie zur Wohnungsnummerierung.
2. Bestehende Nummerierungen können übernommen werden.