171.000
CH-GR
Art. 9 Gesetz über das Öffentlichkeitsprinzip (Öffentlichkeitsgesetz) - Besondere Fälle
Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten
Art. 9 Öffentlichkeitsgesetz · Besondere Fälle
1. Amtliche Dokumente dürfen erst zugänglich gemacht werden, wenn der politische oder administrative Entscheid, für den sie Grundlage bilden, getroffen ist.
2. Es besteht kein Recht auf Zugang zu Sitzungsprotokollen und -unterlagen von parlamentarischen Kontroll-, Aufsichts- und Untersuchungskommissionen.