171.000
CH-GR
Art. 14 Gesetz über das Öffentlichkeitsprinzip (Öffentlichkeitsgesetz) - Archivierte amtliche Dokumente
Verfahren für den Zugang zu amtlichen Dokumenten
Art. 14 Öffentlichkeitsgesetz · Archivierte amtliche Dokumente
1. Der Zugang zu amtlichen Dokumenten richtet sich nach der Archivierung nach dem Gesetz über die Aktenführung und Archivierung.