170.800
PMVOGP
CH-GR
Art. 8 Verordnung über das Parkplatzmanagement der kantonalen Verwaltung (PMV) - Gebührenfreie Benützung
Art. 8 PMV · Gebührenfreie Benützung
1. Die Benützung der Parkplätze ist unentgeltlich für
a) Dienstwagen;
b) Personenwagen von Mitarbeitenden, die eine Parkberechtigung gemäss Artikel 5 oder Artikel 6 aufweisen.
2. Die Benützung der Abstellplätze gemäss Artikel 4 ist unentgeltlich.
3. In allen übrigen Fällen wird von den Benützern eine Gebühr erhoben.