170.800
PMVOGP
CH-GR
Art. 6 Verordnung über das Parkplatzmanagement der kantonalen Verwaltung (PMV) - Parkplätze für Menschen mit einer körperlichen Behinderung
Art. 6 PMV · Parkplätze für Menschen mit einer körperlichen Behinderung
1. Der Kanton stellt Mitarbeitenden mit einer körperlichen Behinderung, die auf die Nutzung eines privaten Personenwagens für den Arbeitsweg angewiesen sind, nach Möglichkeit einen behindertengerechten Parkplatz zur Verfügung.
2. Das Gesuch ist von den Mitarbeitenden unter Beilage der amtlichen Parkkarte für behinderte Personen beim HBA einzureichen.