170.800
PMVOGP
CH-GR
Art. 2 Verordnung über das Parkplatzmanagement der kantonalen Verwaltung (PMV) - Ziele
Art. 2 PMV · Ziele
1. Dem Kanton kommt bei der betriebseigenen Verkehrsabwicklung eine Vorbildfunktion zu.
2. Der Dienst- und Arbeitswegverkehr der kantonalen Verwaltung soll nachhaltig und ressourcenschonend ausgestaltet sein.
3. Der Kanton setzt Anreize zur Nutzung des öffentlichen Verkehrs sowie umweltverträglicher Mobilitätsmittel, insbesondere Fahrräder und E-Fahrräder, und stellt diese im Rahmen des BMM seinen Mitarbeitenden in angemessener Weise für den Dienstverkehr zur Verfügung.
4. Der Kanton bewirtschaftet seine Park- und Abstellplätze nachhaltig und vermeidet falsche Anreize zur Nutzung von privaten Personenwagen für Dienstreisen und den Arbeitsweg.