170.800
PMVOGP
CH-GR
Art. 1 Verordnung über das Parkplatzmanagement der kantonalen Verwaltung (PMV) - Gegenstand und Geltungsbereich
Art. 1 PMV · Gegenstand und Geltungsbereich
1. Diese Verordnung regelt die Bereitstellung, Bewirtschaftung und Benützung der kantonseigenen und vom Kanton gemieteten Park- und Abstellplätze (Parkplatzmanagement).
2. Sie gilt für sämtliche Departemente und Dienststellen der kantonalen Verwaltung.
3. Sie bildet Teil des Betrieblichen Mobilitätsmanagements (BMM) der kantonalen Verwaltung.