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Art. 9 Verordnung über die Deckung des Bürobedarfs in der kantonalen Verwaltung - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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Art. 9 Verordnung über die Deckung des Bürobedarfs in der kantonalen Verwaltung · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt auf den 1. Oktober 2012 in Kraft.

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